Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit
digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie Vorschriften für
Bargeldgeschäfte setzt hohe Anforderungen an eine
veränderungsgeschützte Speicherung von digitalen Belegen.
Gleiches gilt für das Kreislaufwirtschafts-Abfallgesetz
(KrW-/AbfG), welches einen eindeutigen Nachweis fordert.
SECUMEM ermöglicht eine unveränderbare Speicherung
vor Ort mit einem eindeutigen, manipulationssicheren
Nachweis des Speicherzeitpunkt sowie Speicherverwendung.
Die Daten müssen digital auswertbar, eindeutig und geschützt
vor Veränderungen archiviert werden. Der SECUMEM erfüllt diese
Kriterien als ein manipulationssicherer und veränderungsgeschützter
USB Speicher. Das Hinzufügen von Dateien zur Archivierung bleibt möglich.
Jedes Ereignis wird automatisch in einerm Journal
mit Zeitstempel protokolliert. Durch eine interne Uhr ist
dieser unverfälschbar. Damit wird den gesetzlichen Vorgaben
zur Archivierung digitaler Belege Rechnung getragen.
SECUMEM sind wie normale USB Speicher an jedem PC ohne
weitere Treiber lesbar.
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